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Bernd Kortländer: Überblick über die kulturelle Überlieferung in NRW

Vorlage für die Arbeitstagung in Brauweiler am 14.4. 2005

I.
Wenn im Titel meines kleinen Referats von “kultureller Überlieferung” die Rede ist, so ist dieser Terminus erläuterungsbedürftig. Zum einen hat alle archivische Überlieferung mit Kultur im weiteren Sinne zu tun, insofern unter Kultur - als Gegensatz von Natur - die Hervorbringungen des menschlichen Geistes insgesamt verstanden werden. So weit ist dieser Begriff hier aber offenbar nicht gefaßt. Gemeint ist zunächst der engere Begriff von Kultur, jener Begriff, der mit “Kunst” zu tun hat: kulturelle Überlieferung in diesem Sinne meint dann Archivgut, das direkt oder indirekt mit der Produktion von Künstlern zusammenhängt, mit Malern, Musikern und Schriftstellern vor allem, aber auch mit Architekten, Fotographen, Tänzern, Schauspielern etc.

Neben dieser - sehr groben - inhaltlichen Bestimmung signalisiert der Terminus “kulturelle Überlieferung” in der Überschrift aber noch etwas anderes, eine Andersartigkeit, einen systematischen Unterschied des betreffenden Material, und das ist in diesem Zusammenhang seine wirkliche Botschaft. “Kulturelle Überlieferung” unterscheidet sich von dem, was man unter “staatlicher Überlieferung” fassen kann, sowohl in Hinsicht auf sein Erscheinungsbild wie auch auf Verfassung und Geschichte der Einrichtungen, die sie aufbewahren.
Der augenfälligste Unterschied im Erscheinungsbild ist zunächst, daß in Kulturarchiven Personen und nicht Akten- sprich: Handlungs- oder Sachzusammenhänge den Inhalt des Archivs gliedern. Es sind die Akteure der Kultur, an denen sich die Sammlungs- und Ordnungsprinzipien der Kulturarchive orientieren.

Im Idealfall hinterlassen sie komplette Nachlässe, worunter man üblicherweise - ich zitiere aus der entsprechenden Richtlinie der Deutschen Forschungsgemeinschaft, “die Summe aller Manuskripte und Arbeitspapiere, Korrespondenzen, Lebensdokumente und Sammlungen, die sich bei einem Nachlasser zusammengefunden haben“, versteht. Entsprechend der Zentrierung auf den Nachlasser herrscht in Kulturarchiven das alphabetische Ordnungssystems, während in politischen Archiven üblicherweise das Provenienzprinzip regiert, also der von einer Registratur vorstrukturierte Sachzusammenhang der Akten nach der Überlieferung. Dem alphabetischen Verfasserkatalog der Kulturarchive stehen die auf Aktenzusammenhänge bezogenen Findbücher der Archive gegenüber.

Kulturarchive sind in diesem Punkt eher mit Bibliotheken als mit Archiven verwandt, wenngleich auch die historischen Archive zunehmend den besonderen Wert von Personen-Nachlässen für die Forschung erkennen, und man inzwischen auch auf die Konstruktions- und Interpretationselemente des lange als gleichsam \'naturwüchsig\' angesehenen Provenienzprinzips aufmerksam geworden ist. Einer Annäherung beider Herangehensweisen besonders förderlich ist sicher der Druck, der durch die ins schier Unermessliche gestiegene Informationsflut entstanden ist: Jenes aus der Form des Nachlasses folgende Prinzip des Exemplarischen leitet eher zwangsläufig auch immer stärker das archivarische Handeln im Blick auf die staatliche Überlieferung.

Dennoch sind die Grenzen zwischen den Kulturarchiven und den klassischen Archiven ganz offensichtlich immer noch nicht wirklich gefallen. Besucht man etwa die offizielle Seite “Archive in NRW” im WWW, so wird man erstaunt feststellen, daß die kulturelle Überlieferung dort komplett ausgespart ist: Kein einziger Hinweis auf die großen Sammelstellen kultureller Überlieferung außerhalb der staatlichen Archive in unserem Bundesland findet sich. Da zeigt sich ein Maß an Ignoranz, das allerdings nur mehr schwer erträglich ist. Das Bundesarchiv hat jetzt immerhin auf seiner Seite die Rohdaten aus der 20 Jahre alten Erhebung von Wolfgang Mommsen als “ZDN” (Zentrale Datenbank Nachlässe) installiert, die wohl unter Mithilfe der Institutionen auf Stand gebracht werden sollen. Und die Linkliste der Marburger Archivschule enthält auch nur sehr disparate Verweise auf 10 deutsche Literaturarchive. Die Sammlung solcher Links überläßt man den Fachdisziplinen wie der Literatur-, Kunst- oder Musikwissenschaft, so als ob die Akten eines Verlages, die Briefwechsel eines Komponisten, die Manuskripte eines Autors nur in diesen Spezialdisziplinen von Bedeutung wären und nicht auch einen eminenten Quellenwert hätten und wichtige Hilfsmittel sein können beim richtigen Verständnis historischer Entwicklungen und gesellschaftlicher Phänomene.


Dieses nun ganz und gar nicht mehr zeitgemäße Schisma der Archive hat natürlich seine Geschichte und erklärt sich z.T. aus der Vorgeschichte der Kulturarchive. Ihre Vorläufer waren die Autographen-Sammlungen von Privatleuten, die ihre Schätze in einer Mischung aus Verehrung eben für die Person des Künstlers und aus historischem Interesse zusammentrugen. Sie entstanden in Deutschland in größerem Umfang vor allem in der sammelwütigen Zeit des Biedermeier, existierten aber auch bereits früher. Karl August Varnhagen von Ense war einer ihrer wichtigsten Exponenten im 19. Jahrhundert in Deutschland, dessen umfangreiche Sammlung später in den Besitz der Königlichen Bibliothek Berlin überging. Für das 20. Jahrhundert wären etwa die Sammlungen von Stefan Zweig oder die der Verleger Bothmer in der Schweiz und Kippenberg in Deutschland zu nennen. Die Aura, der Reliquiencharakter, der einer Handschrift im Kontext privater Sammelleidenschaft immer anhaftet, ist auch beim Übergang in die wissenschaftliche Kühle des Archivs nicht verschwunden. Das hat zu tun mit dem Mythos des Ursprünglichen, des Schöpferischen, dem man sich beim Betrachten der Handschriften ganz nahe wähnte.


Ganz wichtig für das heutige Erscheinungsbild unserer Kulturarchive wurde die Initiative des Germanisten Wilhelm Dilthey aus dem Jahre 1889. Damals hielt er vor der Berliner Gesellschaft für Literatur ein Plädoyer für Archive für Literatur, eine Art Gründungs- und Begründungsdokument für diese Form des Archivs in Deutschland. Auch er stellt bei dieser Begründung wieder ganz einseitig die Figur des Autors in den Mittelpunkt: ihm sollte die Aufmerksamkeit der Forschung gelten; war sein persönliches Geheimnis enträtselt, so galten auch seine Texte als verstanden. Dementsprechend sollten die Literaturforscher in den zukünftigen Archiven „die Natur der Einbildungskraft, ihre Formen, die Regeln des Schaffens und die Entwicklung der Technik“ des jeweiligen Autors studieren können. „Das erfordert den intimsten Einblick in das Leben des Dichters: er [der Forscher] muß bei ihm in seiner Werkstatt sitzen.“ Der Text soll gewissermaßen bis in den Kopf des Autors als seinen Ursprung zurückverfolgt werden, und kann damit dann als verstanden gelten. Erwünschter Nebeneffekt dieses Ansatzes für Dilthey: die Möglichkeit, den Prozeß des Schöpferischen durch die empirische Untersuchung der Handschriften und ihrer Entstehungsumstände scheinbar zu objektivieren, bringt die Literaturwissenschaft nahe an das Wissenschaftsideal der Naturwissenschaften heran, ein Ziel, das Dilthey, der Begründer der Geisteswissenschaften, stets angestrebt hat.


Diltheys Initiative zur Gründung der Literaturarchive konnte auch deshalb auf eine positive Resonanz hoffen, weil gegen Ende des 19. Jahrhunderts in der Germanistik das Zeitalter der Editionen auch der neueren Autoren begonnen hatte. Literaturwissenschaftler wie z.B. Karl Lachmann, Wilhelm Scherer oder Erich Schmidt wandten die Methoden der historischen Textkritik, die zuvor an den Autoren der klassischen Antike und des Mittelalters erprobt worden waren, jetzt auf die freilich ganz anders geartete Überlieferung neuerer Autoren an. Es ist bezeichnend, daß die erste große Gründung eines literarischen Archivs im Zeichen eines solchen Editionsvorhabens erfolgte. Der Goethe-Nachlaß war nach dem Tod des letzten Goethe-Enkels 1885 an die Großherzogin Sophie von Weimar gekommen, die von Anfang an den Plan hatte, ihn in einem Archiv der Forschung zugänglich zu machen und so eine umfassende Edition von Goethes Werken zu ermöglichen. Als 1889 der Schiller-Nachlaß ebenfalls der Großherzogin übergeben wurde, konnte das Archiv in Goethe und Schiller-Archiv umbenannt werden und zunehmend den Anspruch eines nationalen Literaturarchivs vertreten. In den Folgejahren rundete sich der Bestand durch die Nachlässe Herders und Wielands sowie weiterer Nachlässe und Sammlungen ab.

In den Jahren um die Jahrhundertwende begann auch eine Vielzahl deutscher Bibliotheken sogenannte Handschriftenabteilungen und Autographensammlungen einzurichten, in denen meist regional bezügliches oder zufällig in den Besitz der Häuser gelangtes verstaut wurde, was nicht unmittelbar bibliothekarischen Charakter hatte. Man war offensichtlich auf das Problem der schriftlichen Hinterlassenschaften von Dichtern, aber auch von Musikern, Philosophen, Malern, Wissenschaftlern aufmerksam geworden, und es entwickelte sich quasi naturwüchsig eine recht bunte Landschaft von Sammelstellen, wobei Stadtarchive und Stadtbibliotheken ebenso beteiligt waren wie Historische Museen, Akademien ebenso wie große Landes- und Staatsbibliotheken. Die spezifischen Schwierigkeiten der Archivierung von “kultureller Überlieferung” im heutigen Deutschland haben hier ihren Ursprung.
Der Synergieeffekt des großen Klassiker-Archivs in Weimar ergab sich dann noch einmal nach Ende des 2. Weltkrieges, als die Bundesrepublik Deutschland plötzlich ohne das als national repräsentativ geltende Goethe- und Schiller-Archiv dastand. 1955 wurde in Schillers Geburtsort Marbach am Neckar das Deutsche Literaturarchiv ins Leben gerufen, das über die Jahre die größte Sammlung für literarische Hinterlassenschaften von deutschsprachigen Autoren des 20. Jahrhunderts aufbaute, aber auch über große Bestände aus dem 18. und 19. Jahrhundert verfügt.

Für die Kulturarchive in NRW im allgemeinen und im Rheinland im besonderen kann als Ausgangspunkt der Diskussion bedauerlicherweise immer noch das von Johannes Rogalla von Bieberstein 1979 vorgelegte Ergebnis einer Erhebung dienen, die er ein Jahr zuvor im Auftrag der Landesregierung im Blick auf die Situation im Bereich der literarischen Nachlässe durchgeführt hatte. Die dort beschriebenen Probleme sind seitdem keineswegs beseitigt, haben sich in manchen Bereichen eher noch verstärkt.

Ausgangspunkt für Rogallas Beschreibung des Ist-Zustandes sind die bekannten historischen Vorgaben in NRW: Kein klar definierter Bezugsraum, keine gewachsene archivische oder bibliothekarische Struktur und damit keine geregelten Zuständigkeiten in der Zuordnung kultureller Überlieferung, insbesondere bei Nachlässen. Die beiden größten Kulturarchive sind bezeichnenderweise kommunale Einrichtungen in Düsseldorf und Köln mit einer sehr unterschiedlichen Geschichte und Erscheinungsform:
Das Heinrich-Heine-Institut in Düsseldorf ist von seiner Geschichte und seinem Bestand her vor allem dem niederrheinisch-bergischen Raum verpflichtet und spiegelt jene oben angesprochene ungeordnete Sammeltätigkeit der Bibliotheken, die im 19. Jahrhundert einsetzte. Als Nachfolgeeinrichtung der Handschriftenabteilung der Landes- und Stadtbibliothek Düsseldorf hat es die Sammlungsbestände der alten Bibliothek mit einer über 200jährigen Geschichte übernommen, und zwar die Bestände seit Erfindung des Buchdrucks, während die älteren Bestände an Handschriften und Inkunabeln als Dauerleihgabe der Stadt an die ULB Düsseldorf gegangen sind. Die Sammlungsbestände reichen vom 17. Jh. mit einer großen Handschrift des Barockdichters Friedrich Spee von Langenfeld bis zur aktuellen Gegenwart, sind aber vor allem auf das 19. und 20. Jh. konzentriert. Im 19. Jh. umfassen sie die Felder Literatur (Heinrich Heine und Umkreis), Musik (Düsseldorfer Musikdirektoren: Felix Mendelssohn, Robert Schumann), Kunst (schriftliche Hinterlassenschaften von Mitgliedern der Düsseldorfer Malerschule), in Einzelfällen auch Wissenschaft (Johann Benzenberg, Schüler Lichtenbergs).

Vom Umfang her erheblich bedeutender sind die Bestände zum 20. Jh., wobei hier die Literatur die dominierende Rolle spielt. Die ca. 80 Nachlässe oder Nachlaßteile, die aus dieser Zeit und aus dem Bereich der Literatur stammen, bilden jetzt den Grundstock des “Rheinischen Literaturarchivs im Heinrich-Heine-Institut”, das sich in den letzten Jahren mit Hilfe der Stadt Düsseldorf, des Landschaftsverbandes Rheinland und in geringen Teilen auch des zuständigen Landesministeriums gebildet hat, dessen Crew hier vor Ihnen sitzt und dieses Treffen initiiert und inhaltlich gestaltet hat. Es wird Ihnen noch ausführlich vorgestellt.

Ist das Heinrich-Heine-Institut ein “klassisches” Kulturarchiv, so ist das Historische Archiv der Stadt Köln, von seinem einzigartigen historischen Bestand her, im Gegenteil der Inbegriff eines klassischen staatlichen Archivs. Von seinem Selbstverständnis als repräsentativer Spiegel der Geschichte der Stadt Köln her hat es auch schon früher allerdings eher vereinzelte Nachlässe wichtiger Kölner Kulturträger gesammelt und aufbewahrt, hat dieses außerhalb des gesetzlichen Auftrages liegende Feld aber insbesondere in den letzten Jahrzehnten intensiv bearbeitet, wobei allerdings selbstverständlich der Rahmen, anders als im Düsseldorfer Institut, durch die strikt kommunale Ausrichtung enger gesteckt ist. Everhard Kleinertz hat gerade erst eine gedruckte Übersicht über die im HAK verwahrte kulturellen Überlieferung vorgelegt und damit die beste Antwort gegeben auf Spar- und Schließungsgelüste der städtischen Verwaltung. Eindrucksvoll ist die inhaltliche Breite der Nachlässe und Sammlungen, die von Architektur über Literatur, Musik und bildende Kunst bis zu Photographie und Kleinkunst reicht und ihren zeitlichen Schwerpunkt - entsprechend der zuletzt erheblich gewachsenen Rolle Kölns auch als kultureller Metropole - in den Jahren nach 1945 hat.

Allerdings ist die jüngste Kölner Diskussion über den Umgang mit diesen Beständen, die seitens der Verwaltung bis hin zum kw-Vorschlag reichte, in gewisser Weise typisch für das Schicksal kultureller Überlieferung, die nicht in echten Kulturarchiven liegt, sondern in Einrichtungen wie Stadtarchiven, aber auch den verschiedenen Bibliothekstypen: da nicht durch den gesetzlichen Auftrag abgedeckt, stehen solche Arbeitsfelder immer als erste zur Disposition, wenn es um Sparmaßnahmen und Stellenkürzungen geht. Trotzdem schaffen es viele Stadtarchive, aber auch Stadtbibliotheken und Universitätsbibliotheken in rheinischen Landesteil von NRW und nicht nur dort erfreulicherweise immer noch, ihre Bestände weiter zu pflegen und der Benutzung zugänglich zu halten, darunter so bedeutende Bestände und Sammlungen wie die der Stadtbibliotheken in Aachen und Wuppertal, der Stadtarchive in Bonn und Mönchengladbach oder der Universitätsbibliothek in Bonn und Köln.
Neben diesen Sparten übergreifenden Einrichtungen gibt es die Spezialarchive, die sich auf einzelne Künste, Künstler bzw. Künstlergruppen oder auch auf Sammlungen beziehen. Als Beispiele seien genannt aus Köln die Theatergeschichtliche Sammlung der Universität in Schloß Wahn, das Archiv für rheinische Musikgeschichte mit seinen beinahe 30 Musiknachlässen, das Nyland-Archiv, in dem die Autoren der Gruppe der “Werkleute auf Haus Nyland” vertreten sind, das Beethoven-Haus in Bonn, das Archiv des Künstlervereins Malkasten in Düsseldorf oder das Goethe-Museum in Düsseldorf, dessen Bestände auf der Goethe-Sammlung des Insel Verlegers Kippenberg aufbauen.

Im westfälischen Landesteil sind herausragende Sammlungsbestände vor allem in den großen Bibliotheken in Münster, Dortmund und Detmold zu nennen, wobei die ULB Münster die "einzige Hochschulbibliothek des Landes ist, welche die systematische Sammlung von Schriftstellernachlässen als ihre ureigene Aufgabe ansieht." (Rogalla, S. 14) Allerdings hat auch die ULB Münster ihr Engagement zuletzt sehr einschränken müssen, was dazu geführt hat, daß sich in Münster inzwischen beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe eine “Westfälisches Literaturarchiv” konstituiert hat, das sich noch in der Aufbauphase befindet, aber immerhin bereits den bedeutenden Ernst-Meister-Nachlaß akquirieren konnte. Ein drastisches Beispiel dafür, wie Funktionsänderungen in Bibliotheken zu einer veränderten Einstellung zu den Sammlungen führen kann, gibt die Stadt- und Landesbibliothek in Dortmund, die ihre bedeutenden Bestände an Nachlässen und Handschriften zuletzt schmählich vernachlässigt und ihre Benutzung erheblich erschwert hat. Einzig die Lippische Landesbibliothek mit ihren großen Beständen zur regionalen Kulturgeschichte mit Namen mit Grabbe, Freiligrath, Weerth, Lortzing oder Nicolai pflegt ihre Tradition mit unverändertem Aufwand, was sicher auch mit den politischen Besonderheiten des lippischen Landesteiles zusammenhängt.

Im Bereich der Literatur gibt einen Überblick über die Vielzahl der sehr unterschiedlichen Einrichtungen in NRW, die in diesem Feld tätig sind, das 1995 erschienene Bestandsverzeichnis der literarischen Nachlässe in NRW, das jetzt in völlig überarbeiteter Form auch im Internet vorliegt: für den rheinischen Landesteil unter www.rheinische-literatur-nachlaesse.de, für den westfälischen in Kürze unter der Seite der Literaturkommission für Westfalen. Für die musikalischen Nachlässe liegt ein gedrucktes Verzeichnis aus dem Jahre 2000 vor: “Verzeichnis der Musiknachlässe in Deutschland”, erschienen in Berlin beim Ehemaligen Deutschen Bibliotheksinstitut.


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