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Wohin mit dem ganzen Papier?

Jan Caspers über eine Veranstaltung des Rheinischen Literaturarchivs des Heinrich-Heine-Instituts

Auf reges Interesse stieß eine Informationsveranstaltung des Rheinischen Literaturarchivs im Düsseldorfer Heinrich-Heine-Institut, die unter der Fragestellung “Wohin mit dem ganzen Papier?” Autorinnen und Autoren aus der Region die Möglichkeit bot, sich mit den Arbeitsweisen eines Archivs vertraut zu machen. Für den einzelnen Autor sollte dabei die zentrale Frage geklärt werden, inwieweit eine solche Einrichtung dabei helfen kann, das eigene dichterische Werk zu bewahren.

Da die Aufbewahrung dichterischer Nachlässe im Gegensatz zu derjenigen von Verwaltungsakten staatlicher Archive keineswegs gesetzlich geregelt ist, standen im Mittelpunkt des Interesses der anwesenden Autoren vor allem Fragen nach der Übernahme von Autorennachlässen bzw. -vorlässen in ein Archiv sowie nach der fachgerechten Lagerung von Manuskripten, Entwürfen und anderen Zeitdokumenten, die von kulturhistorischem Interesse sind.

Ein wichtiger Bestandteil eines Autorennachlasses ist neben den einzelnen Produktionsstufen eines Werkes insbesondere die briefliche Korrespondenz, die auch im Zeitalter der e-mail unbedingt aufbewahrt werden sollte, da sie für die wissenschaftliche Beschäftigung von größter Bedeutung ist. Dabei sollte hinsichtlich schriftlicher Unterlagen aus Gründen der optimalen Konservierung auf säurefreies Papier zurückgegriffen werden. Die Papiere, von denen Heftklammern, Plastikfolien etc. entfernt worden sind, werden dann bei etwa 18 Grad und gewährleistetem Luftaustausch in Archivkapseln mit Jurismappen gelagert.

Auch Lebensdokumente wie Fotos oder amtliche Zeugnisse, aber auch Sammlungen von Zeitschriften, Plakaten oder ähnlichen Zeitmaterialien sind dabei von wissenschaftlichem Interesse. Der Übergabe eines solchen Nachlasses geht eine vertragliche Vereinbarung zwischen dem Autor und dem Archiv voraus. Nachlass- oder Vorlassverträge haben dabei in den meisten Fällen den Charakter von Schenkungen, wobei die Urheberrechte sowie die Persönlichkeitsrechte des Autors selbstverständlich unangetastet bleiben.


So wie dem einzelnen Autor daran gelegen ist, dass sein Werk sorgfältig aufbewahrt wird und damit für die Nachwelt erhalten bleibt, ist auch die Wissenschaft an der Aufbewahrung geschlossener Dichternachlässe sehr interessiert. Zur Zeit liegen im Rheinischen Literaturarchiv etwa 50 Nachlässe, beispielsweise der Nachlass von Rose Ausländer oder der Vorlass von Dieter Forte. Mit ihren Manuskripten, Tagebüchern, Briefen und sonstigen Lebensdokumenten lässt sich ein bedeutsamer Teil rheinischer Kultur- und Literaturgeschichte rekonstruieren.

Gut erschließbar über Kataloge oder Datenbanken, bietet ein solches Archiv Autoren somit auch im Hinblick auf die eigene Recherche einen ungeheuren Fundus an Materialien. So verzeichnet die Datenbank zur Rheinischen Literatur- und Kulturgeschichte die überaus reiche Literaturszene des Rheinlandes um die Jahrhundertwende und das Internetportal “Literarische Nachlässe in rheinischen Archiven” (www.rheinische-literaturnachlaesse.de) gibt einen Überblick über etwa 400 Autorennachlässe in den Archiven und Bibliotheken des Rheinlands. Standort und Benutzungsmöglichkeiten der einzelnen Archivalien sind dort schnell und kostenfrei für den Nutzer abrufbar.