Die Liquidation ist beendet.
Die Firma ist erloschen.
Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Der Gesellschaftsvertrag ist geändert,
J. K. ist nicht mehr Geschäftsführer.
Das Amtslöschungsverfahren wurde
eingeleitet, drei Monate Widerspruchsfrist;
vgl. §§ 6, 31 Absatz 2 HGB.
Die Liquidation ist beendet.
Die Firma ist erloschen.
Die Firma ist wegen Vermögenslosigkeit
von Amts wegen gelöscht worden -
auf Grund § 141a FGG.
Die Zweigniederlassung ist aufgehoben.
Die Gesellschaft ist mangels Masse aufgelöst;
die Eröffnung des Insolvenzverfahrens abgelehnt.
Die Liquidation ist beendet.
Die Firma ist erloschen.
Die Gesellschaft ist infolge der Eröffnung
des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
Die Gläubiger der Handels-GmbH werden
aufgefordert, sich bei ihr zu melden.
Als Liquidatoren wurden bestellt ...
Die Gesellschaft ist durch Beschluss vom...
... formwechselnd umgewandelt worden;
die Firma ist hier gelöscht.
Die Liquidation ist beendet.
Die Firma ist erloschen.
(2004)
Aus dem unveröffentlichten Werk: Walter Vitt, Vom Zugriff auf Vorhandenes,, Hommage-Texte, Parodien, Zitatgedichte 1955 bis 2005. Mit Zitat-Collagen des Verfassers, 64 S.